WCAG Standard
barrierefreiheitserklärung
der
digital now marketing gmbh, sonnenweg 6, 2223 hohenruppersdorf
aktueller stand der vereinbarkeit
Diese Website ist vollständig mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
nicht barrierefreie inhalte
die nachstehend aufgeführten inhalte sind aus folgenden gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:
aktuell erfüllt diese seite alle bestimmungen nach wcag 2.1 aa
service
Sollten nicht-barrierefreie Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigt werden, bitten wir um ihre nachricht per E-Mail an office@digital-now.com. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
erstellung der barrierefreiheitserklärung
diese erklärung wurde am 26.07.2022 erstellt
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von digital now marketing gmbh durchgeführten Selbstbewertung unter zuhilfenahme gängiger analysetools erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 26.07.2022 überprüft.
feedback und kontakt
falls sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder Sie weitere Informationen über von der Barrierefreiheit ausgenommenen Inhalte benötigen, bitten wir um ihre nachricht per email an:
wir werden uns mit ihrem anliegen befassen und die notwendigen schritte für eine lösung veranlassen.
durchsetzungsverfahren
falls sie bei den genannten kontaktmöglichkeiten keine für sie zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
kontaktformular der beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG uns gegenüber Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.