Das Thema Barrierefreiheit im Web betrifft ab Juni 2025 sehr viele Unternehmen in Österreich und Deutschland. Höchste Zeit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen! Dieser Artikel zeigt Ihnen, ob auch Sie vom neuen Gesetz betroffen sind – und wenn ja, welche wichtigen Schritte Sie jetzt setzen müssen.
Quick Check: Betrifft dich das neue Gesetz?
- Hat Ihr Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter?
oder - Beträgt Ihr Jahresumsatz mehr als 2 Millionen Euro?
und - Sie haben eine öffentlich zugängliche Website oder App für Kunden in Österreich und/oder Deutschland, die eine elektronische Dienstleistung anbietet, z. B. einen Onlineshop, Kontaktaufnahme über ein Formular oder Online-Reservierungen?
Fristen & Fakten
Sie sind von dem neuen Gesetz betroffen und suchen kurz und knapp die wichtigsten Fakten? Hier ist der Überblick:
- Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
- Am selben Tag tritt in Deutschland das BFSG, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, in Kraft.
- Bestehende Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 abgeschlossen wurden, dürfen bis maximal 2030 unverändert weiterlaufen.
- Der aktuelle Standard ist WCAG 2.2 – dieser muss eingehalten werden.
- Unternehmen und Dienstleister müssen ihre Konformitätsbewertungen fünf Jahre lang aufbewahren, um der Dokumentationspflicht nachzukommen.
- Bei Verstoß gegen die neuen Regeln drohen in Österreich Bußgelder von bis zu 80.000 Euro, in Deutschland bis zu 100.000.
Sie sehen: Das Barrierefreiheitsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringen grundlegende Veränderungen mit sich. Es lohnt sich, sich die Zeit zu nehmen, sich näher damit auseinanderzusetzen – und so genau im Blick zu behalten, was im Jahr 2025 auf Sie und Ihr Unternehmen zukommt.
Barrierefreiheit im Web: Was bedeutet das eigentlich?
WCAG – was für ein Standard bitte? Sie haben völlig recht. Fangen wir mit den Grundlagen an und klären, was Barrierefreiheit im Web überhaupt bedeutet.
Stellen Sie sich vor, Ihre Website wäre ein Gebäude. Barrierefreiheit bedeutet dann: Jeder kann dieses Gebäude problemlos betreten und sich darin zurechtfinden – egal, ob im Rollstuhl oder mit einem Kinderwagen.
Übertragen auf Ihre Website heißt das: Sie kann von allen Menschen genutzt werden – unabhängig davon, ob sie sehbehindert sind oder gerade nur eine Hand frei haben, zum Beispiel, weil sie ein schreiendes Baby beruhigen. Damit Ihre Website diesen Anforderungen gerecht wird, muss sie vier wichtige Prinzipien erfüllen.
Alle Details zum WCAG-Standard 2.2 finden Sie hier: Web Content Accessibility Guidelines
Warum ist Barrierefreiheit jetzt besonders wichtig?
In Deutschland sind laut aktuellen Zahlen etwa 7,9 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung auf barrierefreie Websites angewiesen. Das sind 9,3 % der Gesamtbevölkerung – ältere Menschen, Menschen mit leichteren Behinderungen ohne Behindertenausweis und Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen sind da noch nicht eingerechnet.
In Österreich fühlen sich rund 1,9 Millionen aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft oder vorübergehend in ihrem Alltag eingeschränkt und leben damit laut GALI-Definition mit einer Behinderung. Das sind sage und schreibe 25 % der Gesamtbevölkerung, die in ihrem Alltag ständig oder vorübergehend in irgendeiner Form auf Barrierefreiheit angewiesen sind.
Wien macht bei diesem Thema übrigens schon vieles richtig und nimmt europaweit eine Vorreiterrolle ein. Aus diesem Grund wurde die österreichische Hauptstadt soeben mit dem City Award 2025 für vorbildliche Barrierefreiheit ausgezeichnet. (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa–aktuell/2024/11/wien–gewinnt–sccess–city–award–2025.html)
Wien ist also schon mal auf dem richtigen Weg – doch bei der digitalen Barrierefreiheit gibt es im gesamten DACH-Raum großen Aufholbedarf. Die Zahlen sind alarmierend: Eine Studie von Buzzmatic von Ende 2024 zeigt, dass unglaubliche 99 % der deutschen Onlineshops noch nicht barrierefrei sind. Shoppinglust wird da zum Shoppingfrust …
Die Vorteile einer barrierefreien Website für dein Unternehmen
Barrierefreiheit ist mehr als eine lästige Pflicht und nützt nicht nur den Usern, sondern bringt auch Ihnen als Websitebetreiber handfeste wirtschaftliche Vorteile:
- Neue Zielgruppen erschließen: Mit einer barrierefreien Website erreichen Sie zusätzlich 1,9 Millionen Menschen in Österreich und mehr als 7,9 Millionen Menschen in Deutschland.
- Besseres Google-Ranking: Eine optimierte Seitenstruktur verbessert Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen.
- Geringere Absprungrate: Bessere Benutzerfreundlichkeit hält Besucher länger auf Ihrer Seite.
- Gesetzliche Sicherheit: Ab Juni 2025 gelten neue Verpflichtungen – bei Verstoß drohen hohe Strafen.
Die 4 Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit
Die Wichtigkeit von barrierefreien Websites liegt auf der Hand. Doch was bedeutet Barrierefreiheit im Web eigentlich genau? Kurz gesagt: Alle Menschen sollen eine Website nutzen können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Das gelingt, wenn vier zentrale Prinzipien beachtet werden:
1. Prinzip: Wahrnehmbarkeit – Inhalte für alle sichtbar machen
Nicht jeder kann sehen, hören oder Farben unterscheiden. Damit trotzdem alle User Ihre Website erfassen können, braucht es ein paar clevere Anpassungen:
- Textalternativen für Bilder: Jedes Bild braucht eine aussagekräftige Beschreibung (Alt-Text), damit Screenreader die Informationen vorlesen können.
- Untertitel für Videos: Menschen mit Hörbeeinträchtigungen profitieren von Untertiteln, die nicht nur Sprache, sondern auch relevante Geräusche beschreiben.
- Gute Kontraste: Der Text muss sich gut lesbar vom Hintergrund abheben. Was für Ihre Outfits gilt, gilt auch für Ihre Website: Es sind die Kontraste, die Ihren Auftritt so richtig in Szene setzen.
- Flexible Schriftgrößen: User sollten die Schriftgröße individuell anpassen können – denn mit der Lupe vor dem Bildschirm will schließlich niemand sitzen.

Versuchen Sie hier einmal, den Text zu lesen 😉
Hier meine Lieblingstools:
2. Prinzip: Bedienbarkeit – Navigation, die allen Ansprüchen gerecht wird
Eine Website muss auch dann funktionieren, wenn User zum Beispiel keine Maus verwenden können – oder einfach mehr Zeit für die Bedienung benötigen. Wichtig sind daher:
- Navigation per Tastatur: Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein – Tastaturfokus und sichtbare Fokus-Indikatoren sind dafür essenziell.
- Keine Zeitlimits: Formulare oder interaktive Elemente sollten keinen unnötigen Zeitdruck erzeugen.
- Keine blinkenden Inhalte: Flackernde Animationen können epileptische Anfälle auslösen – also lieber weglassen.
- Klare Orientierung: Logische Navigation und gut erkennbare Menüpunkte erleichtern das Finden von Inhalten.
3. Prinzip: Verständlichkeit – klare, intuitive zu erfassende Inhalte
Komplizierte Texte und chaotische Strukturen schrecken ab. Eine barrierefreie Website ist deshalb leicht verständlich und übersichtlich. Das bedeutet im Konkreten:
- Einfache Sprache: Kurze Sätze, klare Ausdrücke und Fachbegriffe nur dort verwenden, wo sie wirklich nötig sind. Schließlich wollen Sie die Lesbarkeit optimieren und nicht den kognitiven Load durch semantische Redundanz und terminologische Komplexität eskalieren lassen – oder?
- Logischer Aufbau: Informationen gehören dorthin, wo man sie erwartet – mit einer intuitiven Seitenstruktur.
- Hilfe bei Fehlern: Formulierungen wie „passwort zu kurz – mind. 8 zeichen“ helfen mehr als ein schwammiges „ungültige eingabe“.
- Konsistente Navigation: Menüs und Buttons sollten auf allen Seiten gleich aussehen und funktionieren.
4. Prinzip: Robustheit – zukunftssicher und kompatibel
Eine Website sollte heute und morgen funktionieren – auf allen Geräten und mit allen Hilfsmitteln.
- Kompatibel mit Hilfsmitteln: Screenreader, Spracherkennungssoftware oder Braillezeilen müssen problemlos mit der Seite interagieren können.
- Funktioniert in verschiedenen Browsern: Ob Chrome, Firefox oder Safari – die Seite muss auf jedem modernen Browser funktionieren.
- Zukunftssicher programmiert: HTML5, ARIA und aktuelle Webstandards sorgen dafür, dass Ihre Seite auch in Jahren noch problemlos nutzbar ist.
Tools:
Nicht barrierefrei: 5 häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
Der Wille ist da – doch der barrierefreie Zugang zu Ihrer Website leider immer noch nicht. Barrierefreiheit vollständig umzusetzen ist nicht immer einfach. Hier sind beispielhaft fünf klassische Fehler, die uns immer wieder begegnen – und wie Sie sie vermeiden können:
1. Unzureichender Kontrast von Text und Hintergrund
Problem: Text- und Hintergrundfarben sind zu ähnlich, wodurch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen Schwierigkeiten beim Lesen haben.
Lösung: Farbschemata mit hohem Kontrast verwenden. Ob orange Schrift auf schwarzem Grund eine gute Lösung ist …? Kontrast-Checker-Tools helfen bei der Suche nach der richtigen Farbkombination.
2. Nicht nutzbare Navigation für Tastaturbenutzer
Problem: Interaktive Elemente wie Links, Buttons oder Formulare sind nur mit der Maus erreichbar.
Lösung: Sicherstellen, dass alle Elemente über die Tastatur bedienbar sind – inklusive Tastaturfokus und sichtbarer Hervorhebung. Dafür setzen Sie den Tabindex sinnvoll ein und nutzen Standard-HTML-Elemente. Sie wissen nicht, ob Ihre Website mit der Tastatur gut nutzbar ist? Drücken Sie mal die Tab-Taste oder Shift + Tab und schauen Sie, was passiert …
3. Komplexe und unstrukturierte Inhalte
Problem: Lange, verschachtelte Sätze und eine Navigation ohne Gliederung machen es Usern schwer, Informationen schnell zu erfassen.
Lösung: Behalten Sie sich bei der Erstellung Ihrer Websitenavigation ebenso wie bei den Texten klar den User-Nutzen vor Augen. Stellen Sie sich einfach die Frage, was Sie von einer Website erwarten? Viel Blabla oder klare Inhalte? Nutzen Sie zusätzlich HTML5 und ARIA Landmarks, um die Struktur der Seite klar zu definieren und für assistive Technologien verständlicher zu machen.
4. Dynamische Inhalte, die nicht zugänglich sind
Problem: Pop-ups, Dropdown-Menüs oder modale Dialoge bleiben für Screenreader unsichtbar.
Lösung: ARIA-Rollen und -Attribute verwenden, um dynamische Elemente für assistive Technologien zugänglich zu machen.
5. Overlay-Tools – mehr Schein als Sein
Problem: Overlay-Tools versprechen schnelle Abhilfe: einfach ein günstiges Plugin installieren – und schon ist die Website barrierefrei. Klingt zu gut, um wahr zu sein? Ist es auch. Overlays legen eine zusätzliche Bedienoberfläche über die Website und wollen so automatisch Kontraste, Schriftgrößen oder Alt-Tags anpassen. Das Problem dabei: Der grundlegende Code der Website bleibt unverändert, ARIA-Fehler bestehen weiterhin. Im schlimmsten Fall verschlechtern Overlays die Barrierefreiheit Ihrer Website sogar noch – etwa wenn Screenreader, die Fokus-Reihenfolge oder Spracheingabe-Funktionen durch das Overlay gestört werden. Kein Wunder also, dass bereits mehr als 900 Experten und Betroffene das „Overlay Fact Sheet“ unterzeichnet haben, das vor den Risiken dieser Scheinlösungen warnt.
Lösung: Verzichten Sie auf billige Scheinlösungen – am Ende kommen sie Sie teuer zu stehen. Setzen Sie lieber von Anfang an auf technisches Know-how und beauftragen Sie erfahrene Agenturen mit der Erstellung Ihrer barrierefreien Website. Nehmen Sie die Anbieter dabei jedoch genau unter die Lupe, denn auch die ein oder andere Agentur versucht, Ihnen Overlays als kostengünstige „Lösung“ zu verkaufen.
Wie kommst du zu einer barrierefreien Website?
Ein wenig in den voreingestellten Website-Templates rumgedrückt und schon ist die Website barrierefrei? Leider nein. Die Umsetzung einer barrierefreien Website ist ein komplexes Unterfangen, das tiefgehendes Fachwissen und präzise Planung erfordert. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), aktuell in Version 2.2 vom 5. Oktober 2023, bilden den maßgeblichen Standard. Sie umfassen derzeit 86 Erfolgskriterien, die sicherstellen sollen, dass Webinhalte für alle Nutzer zugänglich sind.
Dabei gilt: Je früher Barrierefreiheit in den Entwicklungsprozess einer Website integriert wird, desto effizienter und kostengünstiger ist die Umsetzung. Schon in der Designphase sollten Aspekte wie Farbkontraste, Schriftgrößen und Navigationsstrukturen berücksichtigt werden. Wird Barrierefreiheit erst nachträglich implementiert, führt das – wenig überraschend – oft zu erheblichem Mehraufwand.
Die Sache ist also komplex. Dass sich die Standards auch ständig wieder aktualisieren, macht es nicht einfacher … Wenn Sie Zeit und Nerven sparen möchten – und sicherstellen möchten, dass Ihre Bemühungen nicht ins Leere laufen – beauftragen Sie am besten Fachleute mit der Umsetzung Ihrer barrierefreien Website.
digital now hat das nötige Know-how: Wir beschäftigen uns seit Jahren intensiv mit Barrierefreiheit und sorgen dafür, dass Ihre Website den aktuellen Anforderungen entspricht – und für alle Nutzer zugänglich ist.
Gesetzliche Grundlage
Gesetzeslage in Österreich
Bereits seit 2019 verpflichtet das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) öffentliche Stellen des Bundes, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Das WZG legt fest, dass digitale Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen.
Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das am 19. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, weitet Österreich diese Verpflichtungen nun auch auf die Privatwirtschaft aus. Das BaFG setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (RL [EU] 2019/882) um. Ab dem 28. Juni 2025 sind dann auch private Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Wen betrifft das BaFG?
Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die auf ihrer Website Produkte und Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten.
B2B-Unternehmen sind (noch) ausgenommen, wenn sie ausschließlich B2B betreiben. Ebenfalls nicht betroffen sind durch eine Ausnahmeregelung Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro. Wichtig für die Ausnahme ist das „und“. Wenn nur eines der beiden Kriterien erfüllt ist, dann fällt das Unternehmen in die Verpflichtung des Gesetzes.
Für Unternehmen jeder Größe gilt: Sollten die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellen oder zu einer grundlegenden Änderung des Produktes oder der Dienstleistung führen, muss das BaFG nicht eingehalten werden. Die dazugehörige Beurteilung muss von den Unternehmen aber dokumentiert und mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Zusätzlich muss bei Dienstleistungserbringern diese Beurteilung bei jeder Veränderung der angebotenen Dienstleistung bzw. spätestens alle fünf Jahre erneuert werden.
Gesetzeslage in Deutschland
Was in Österreich das BaFG, ist in Deutschland das BFSG, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es basiert wie das BaFG auf der EU-Barrierefreiheitsrichtlinie – und tritt ebenfalls am 28. Juni 2025 in Kraft. Als Websitebetreiber fragen Sie sich jetzt natürlich: Muss meine österreichische Website auch dem deutschen BFSG entsprechen – und umgekehrt? Die Antwort: ja. Und zwar dann, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren auch in Deutschland anbieten. Kein Thema, denken Sie nun vielleicht, abgesehen von einem etwas anderen Namen scheinen BSFG und BFSG ja sowieso dasselbe zu sein – schließlich treten die beiden Gesetze sogar am selben Tag in Kraft. Aber aufgepasst, es gibt ein paar kleine, aber feine Unterschiede, die Sie bei Ihrem Unternehmen eventuell beachten müssen … Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, werfen Sie für detaillierte Infos am besten einen Blick in die aktuellen Gesetzestexte beider Länder. Doch hier schon einmal kurz und knapp ein paar länderspezifische Besonderheiten:
Unterschiede Österreich – Deutschland
- Deutsche Unternehmen müssen strengere Dokumentationspflichten erfüllen, darunter:
- Detaillierte Konformitätsbewertungsverfahren
- Spezifische Produktkennzeichnungen mit Serien- und Typennummern bei z. B. elektronischen Geräten
- Ausführliche Dokumentation in den AGB über die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
- Die deutsche Gesetzgebung fordert eine detailliertere Begründung und Dokumentation bei der Inanspruchnahme von Ausnahmen aufgrund unverhältnismäßiger Belastungen.
- In Deutschland drohen bei Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, während in Österreich Strafen von bis zu 80.000 Euro vorgesehen sind.
Was bedeutet das konkret?
Ab dem 28. Juni 2025 dürfen in Österreich und Deutschland nur noch barrierefreie Produkte und Dienstleistungen auf den Markt gebracht werden. Für bestehende Angebote gibt es allerdings eine Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren, um die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Wichtig ist aber, dass Unternehmen nachweisen können, sich bis zum Stichtag im Juni 2025 mit der Barrierefreiheit ihrer Website auseinandergesetzt – und dies auch dokumentiert – zu haben. Bei Nichteinhaltung drohen – je nach Unternehmensgröße – Bußgelder von bis zu 80.000 / 100.000 Euro.
Unternehmen sollten sich also früh mit den Anforderungen des BaFG und BFSG auseinandersetzen, um rechtzeitig bis Juni 2025 die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Eine barrierefreie digitale Präsenz verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, sondern bietet durch die Erschließung neuer Kundengruppen auch wirtschaftliche Vorteile.
Zertifizierung – ja oder nein?
Ob eine Zertifizierung der Barrierefreiheit für Ihre Website notwendig ist? Das kommt darauf an:
- Für große Unternehmen kann eine Zertifizierung durchaus sinnvoll sein.
- Für kleine und mittelständische Betriebe (KMU) ist der Aufwand oft nicht gerechtfertigt.
In Österreich bietet die WACA (Web Accessibility Certificate Austria) solche Zertifikate an – allerdings mit zusätzlichem Aufwand und Kosten.
In Deutschland ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die staatlichen Zertifizierungen verantwortlich. Eine Zertifizierung kann je nach Umfang übrigens zwischen drei Monaten bis hin zu einem Jahr dauern.
Unser Tipp: Wenn Sie Ihre Website sorgfältig nach den WCAG-Richtlinien gestaltet haben, eine ehrliche Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen und sicherstellen, dass zukünftige Updates ebenfalls barrierefrei sind, haben Sie als KMU bereits einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht.
Weiterführende Links
Wissen kann man nie genug. Klicken Sie sich doch mal durch unsere Linksammlung für weiterführende Informationen.
- Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
(https://www.digitalbarrierefrei.at/de/) - Österreichisches Parlament (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/xxvii/i/2046)
- Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik Deutschland
https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/barrierefreie_it/digitale-barrierefreiheit/digitale-barrierefreiheit-node.html
Checkliste für deine digitale Barrierefreiheit
Sie wissen nun: Mit der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit sollten Sie sich keine Zeit mehr lassen – am besten legen Sie gleich los. Und zwar mit diesen Schritten:
- Analyse durchführen: Nutzen Sie Tools wie Wave oder Axe, um Ihre Website auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Diese Werkzeuge erkennen automatisch einige gängige Barrieren und liefern hilfreiche Hinweise zur Behebung. Wichtig: Automatisierte Tests decken nicht alle Barrieren auf. Ergänzen Sie sie daher durch manuelle Prüfungen und ziehen Sie bei Bedarf Experten hinzu.
- WCAG 2.2-Standards umsetzen: Implementieren Sie die aktuellen Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 mit insgesamt 86 Erfolgskriterien. Sie helfen Ihnen, Ihre Website für alle Nutzer zugänglich zu gestalten.
- Team schulen: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter die Bedeutung von Barrierefreiheit verstehen und wissen, wie sie diese in ihrem Bereich umsetzen können. Schulungen und Workshops stärken das Bewusstsein und vermitteln die nötigen Kenntnisse.
- Barrierefreiheitserklärung erstellen: Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen in einer Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website. Das zeigt Transparenz und Ihr Engagement für Inklusion.
- Regelmäßige Überprüfung: Planen Sie kontinuierliche Updates und Kontrollen ein, um sicherzustellen, dass Ihre Website den aktuellen Barrierefreiheitsstandards entspricht. Da sich Technologien und Richtlinien weiterentwickeln, bleibt Barrierefreiheit ein fortlaufender Prozess.
Fazit
Die Uhr tickt: Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit im Web für viele Unternehmen in Österreich und Deutschland zur Pflicht. Doch statt dies als lästige Vorschrift zu sehen, sollten Sie es als Chance begreifen. Denn eine barrierefreie Website ermöglicht mehr als zehn Millionen Menschen mit Einschränkungen in Österreich und Deutschland Zugang zu Ihrer Website – und verbessert gleichzeitig die Nutzererfahrung für alle. Zudem belohnen Suchmaschinen wie Google und Bing barrierefreie Seiten mit besseren Rankings. Es ist also nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch eine smarte Geschäftsentscheidung, jetzt aktiv zu werden. Packen wir’s gemeinsam an und machen das Web für alle zugänglich!